Neue Corona Verordnung
Ab dem 3. April 2022 fallen in Niedersachsen mit wenigen Ausnahmen die Verordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Für die Gastronomie heißt dies vorrangig: Keine Überprüfen des “G-Status” mehr und keine Maskenpflicht in Innenräumen.
Wir haben uns intensiv mit unseren Mitarbeitern zum Thema Maskenpflicht besprochen und sind übereingekommen auf Masken vorerst nicht zu verzichten. Vor allem die weiterhin bestehende Quarantäne macht uns Sorgen, denn wenn mehrere Mitarbeiter sich jetzt noch infizieren, hätten wir große Schwierigkeiten den Betrieb sicherzustellen. Daher gilt ab 3. April 2022 folgende Regelung im Landhaus Wachtelhof.
- Für Gäste empfehlen bzw. wünschen wir uns das Tragen einer mindestens medizinischen Maske bis zum einnehmen des Platzes im Restaurant, den Gang auf das Zimmer bzw. immer wenn sie sich im Hause bewegen.
- Unsere Mitarbeiter tragen im direkten Gastkontakt, ohne indirekten Schutz z.B. durch eine Plexiglasscheibe weiterhin mind. eine medizinische Maske.
- Die bekannten niederschwelligen Hygieneregeln, wie das desinfizieren der Hände gelten weiterhin
- Bei Wellness- bzw. kosmetischen Behandlungen gilt weiterhin 3G – dies schützt vor allem unsere Mitarbeiterinnen der Wachtelhoftherme.
Wir hoffen so, durch die noch mit hohen Fallzahlen auflaufenden Wochen zu kommen, ohne von Quarantäne getroffen zu werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Team Wachtelhof